Frage 37044 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Umwelt gelten beim Einsatz von Holzschutzmitteln?

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Richtige Antworten zu Frage 37044

  • B: Holzschutzmittel sind nur für den vorgesehenen Einsatzzweck zu verwenden.
  • C: Alle Arbeiten sind so durchzuführen, dass kein Holzschutzmittel in den Boden, ins Grundwasser oder Oberflächengewässer gelangen kann.
  • D: Holzschutzmittel sind so zu lagern, dass eine unbeabsichtigte Stofffreisetzung vermieden wird.

Fundstelle: * (ggf. Etikett, Gebrauchsanweisung, Techn. Merkblatt, SPC)

Erklärung

Holzschutzmittel nutzt du nur für den vorgesehenen Zweck. Alle Arbeiten laufen so, dass nichts in Boden, Grundwasser oder Oberflächengewässer gelangt. Gelagert wird so, dass nichts unbeabsichtigt freigesetzt wird. Ohne besondere Schutzmaßnahmen geht es nicht.

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