Frage 37045 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Stoffe sind als Pflanzenschutzmittel verboten?
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Richtige Antworten zu Frage 37045
- A: Arsenverbindungen
- B: Bleiverbindungen
- C: Cadmiumverbindungen
Fundstelle: PflSchAnwV Anl. 1 zu § 1 Nrn. 4, 7, 9
Erklärung
Arsenverbindungen, Bleiverbindungen und Cadmiumverbindungen sind als Pflanzenschutzmittel verboten. Sie sind giftig und reichern sich in der Umwelt an. Chromverbindungen stehen in dieser Frage nicht auf der Verbotsliste, auch wenn sie ähnlich klingen.
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