Frage 37047 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Für welche der nachfolgenden Verbindungen besteht ein Anwendungsverbot als Pflanzenschutzmittel?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 37047

  • A: Arsenverbindungen
  • B: Quecksilberverbindungen
  • C: Endrin
  • D: Bleiverbindungen

Fundstelle: PflSchAnwV Anl. 1 zu § 1 Nrn. 4, 7, 25, 41

Erklärung

Alle vier genannten sind verboten: Arsenverbindungen, Quecksilberverbindungen, Endrin und Bleiverbindungen. Das Anwendungsverbot steht in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Merk dir diese Stoffe als klassische Verbotskandidaten.

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