Frage 37047 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche der nachfolgenden Verbindungen besteht ein Anwendungsverbot als Pflanzenschutzmittel?
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Richtige Antworten zu Frage 37047
- A: Arsenverbindungen
- B: Quecksilberverbindungen
- C: Endrin
- D: Bleiverbindungen
Fundstelle: PflSchAnwV Anl. 1 zu § 1 Nrn. 4, 7, 25, 41
Erklärung
Alle vier genannten sind verboten: Arsenverbindungen, Quecksilberverbindungen, Endrin und Bleiverbindungen. Das Anwendungsverbot steht in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Merk dir diese Stoffe als klassische Verbotskandidaten.
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