Frage 37046 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Stoffe sind als Pflanzenschutzmittel nach den Vorgaben der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verboten?

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Richtige Antworten zu Frage 37046

  • B: Quecksilberverbindungen
  • C: chlorhaltige organische Verbindungen

Fundstelle: PflSchAnwV Anl. 1 zu § 1 Nrn. 15, 16, 18, 41

Erklärung

Quecksilberverbindungen und chlorhaltige organische Verbindungen dürfen nicht als Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Kupferverbindungen und Phosphorsäureester stehen hier nicht auf der Verbotsliste.

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