Frage 37046 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Stoffe sind als Pflanzenschutzmittel nach den Vorgaben der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verboten?
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Richtige Antworten zu Frage 37046
- B: Quecksilberverbindungen
- C: chlorhaltige organische Verbindungen
Fundstelle: PflSchAnwV Anl. 1 zu § 1 Nrn. 15, 16, 18, 41
Erklärung
Quecksilberverbindungen und chlorhaltige organische Verbindungen dürfen nicht als Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Kupferverbindungen und Phosphorsäureester stehen hier nicht auf der Verbotsliste.
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