Frage 37052 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wo finden Anwender oder Händler verbindliche Angaben über zugelassene Pflanzenschutzmittel?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 37052
- A: im aktuellen Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- D: auf der Internetseite des BVL
Fundstelle: PflSchG § 33 (4)
Erklärung
Verbindliche Angaben zu zugelassenen Pflanzenschutzmitteln stehen im aktuellen Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BVL und auf der Internetseite des BVL. Fachzeitschriften oder das Bundesgesetzblatt sind dafür nicht die richtige Quelle.
Weitere Fragen: Biozid- und Pflanzenschutzrecht
- 37053Welche Forderungen müssen Pflanzenschutzmittel erfüllen, um zugelassen zu werden?
- 37054Muss jedes Pflanzenschutzmittel zugelassen sein?
- 37055Welche der folgenden Produkte sind in der Bundesrepublik Deutschland zulassungspflichtig?
- 37056Dürfen Pflanzenschutzmittel in anderen Behältern als in Originalbehältnissen abgegeben werden?
- 37057Dürfen Pflanzenschutzmittel umgefüllt werden?
- 37058Was gehört zur Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln?