Frage 37048 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welchen der genannten Wirkstoffe besteht nach Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein vollständiges Anwendungsverbot?
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Richtige Antworten zu Frage 37048
- A: Atrazin
- B: Dinoseb
- C: Nitrofen
Fundstelle: PflSchAnwV Anl. 1 zu § 1
Erklärung
Atrazin, Dinoseb und Nitrofen unterliegen nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung einem vollständigen Anwendungsverbot. Calciumcyanamid ist davon ausgenommen, es gehört also nicht in die Verbotsliste.
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