Frage 37048 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Für welchen der genannten Wirkstoffe besteht nach Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein vollständiges Anwendungsverbot?

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Richtige Antworten zu Frage 37048

  • A: Atrazin
  • B: Dinoseb
  • C: Nitrofen

Fundstelle: PflSchAnwV Anl. 1 zu § 1

Erklärung

Atrazin, Dinoseb und Nitrofen unterliegen nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung einem vollständigen Anwendungsverbot. Calciumcyanamid ist davon ausgenommen, es gehört also nicht in die Verbotsliste.

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