Frage 37054 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Muss jedes Pflanzenschutzmittel zugelassen sein?

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Richtige Antwort zu Frage 37054

  • C: Jedes Pflanzenschutzmittel, das in Deutschland in Verkehr gebracht werden soll, muss zugelassen sein.

Fundstelle: PflSchG § 28; VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 28

Erklärung

Jedes Pflanzenschutzmittel, das in Deutschland in Verkehr gebracht werden soll, muss zugelassen sein. Ob im Landwirtschaftsbereich, zu Versuchszwecken oder anderswo, spielt dafür keine Rolle.

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