Frage 37054 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Muss jedes Pflanzenschutzmittel zugelassen sein?
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Richtige Antwort zu Frage 37054
- C: Jedes Pflanzenschutzmittel, das in Deutschland in Verkehr gebracht werden soll, muss zugelassen sein.
Fundstelle: PflSchG § 28; VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 28
Erklärung
Jedes Pflanzenschutzmittel, das in Deutschland in Verkehr gebracht werden soll, muss zugelassen sein. Ob im Landwirtschaftsbereich, zu Versuchszwecken oder anderswo, spielt dafür keine Rolle.
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