Frage 37081 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wer von den genannten Personen muss für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sachkundig sein?

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Richtige Antworten zu Frage 37081

  • B: der Landwirt
  • C: der Lohnunternehmer

Fundstelle: PflSchG § 9

Erklärung

Sachkundig sein müssen etwa der Landwirt und der Lohnunternehmer, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden. Der Hobbygärtner braucht keinen Nachweis, und Auszubildende werden hier ebenfalls nicht als sachkundepflichtig genannt.

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