Frage 37081 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wer von den genannten Personen muss für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sachkundig sein?
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Richtige Antworten zu Frage 37081
- B: der Landwirt
- C: der Lohnunternehmer
Fundstelle: PflSchG § 9
Erklärung
Sachkundig sein müssen etwa der Landwirt und der Lohnunternehmer, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden. Der Hobbygärtner braucht keinen Nachweis, und Auszubildende werden hier ebenfalls nicht als sachkundepflichtig genannt.
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