Frage 37080 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Dürfen nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel angewandt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 37080

  • A: ja, bis 18 Monate nach Zulassungsende, soweit kein Anwendungsverbot besteht

Fundstelle: PflSchG § 12 (5)

Erklärung

Nicht mehr zugelassene Mittel dürfen bis 18 Monate nach Zulassungsende angewandt werden, soweit kein Anwendungsverbot besteht. Mengengrenzen oder eine Beschränkung auf den Eigenanbau gibt es dafür nicht, und ein sofortiges Verbot gilt auch nicht.

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