Sachkunde Biozide nach ChemBiozidDV: wer sie braucht
Seit 1. Januar 2025 dürfen viele Biozid-Produkte nur noch mit Sachkunde und Abgabegespräch verkauft werden. Welche Produktarten betroffen sind, welche Nachweise § 13 ChemBiozidDV anerkennt und welche Prüfung du dafür ablegst.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten für den Verkauf vieler Biozid-Produkte neue Regeln. Insektensprays, Holzschutzmittel oder Mittel gegen Nagetiere dürfen in vielen Fällen nur noch von einer sachkundigen Person abgegeben werden, oft mit einem Abgabegespräch.12
Grundlage ist die Biozidrechts-Durchführungsverordnung, kurz ChemBiozidDV. Sie legt fest, welche Produkte nicht mehr frei im Regal stehen dürfen und wer als sachkundig gilt.
Für den Handel ist das wichtig: Ohne Sachkundenachweis für Biozide darf das Personal diese Produkte nicht mehr verkaufen. Hier erfährst du, wen das betrifft, welche Nachweise zählen und wie du die Sachkunde mit einer Prüfung erwirbst.
Welche Biozide betroffen sind
§ 10 ChemBiozidDV teilt die Produkte in zwei Gruppen.3
| Gruppe | Produkte | Regel |
|---|---|---|
| Absatz 1 | Produkte, die laut Zulassung nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, sowie Produktart 14 Rodentizide, 18 Insektizide und Akarizide, 21 Antifouling | kein freier Zugriff für Kunden, Abgabe nur durch eine sachkundige Person |
| Absatz 2 | Produktart 7 Beschichtungsschutzmittel, 8 Holzschutzmittel, 10 Schutzmittel für Baumaterialien | dürfen im Regal stehen, aber vor dem Kauf prüft eine sachkundige Person und führt das Abgabegespräch |
Ausgenommen sind Produkte, die im vereinfachten Zulassungsverfahren nach Artikel 25 der EU-Biozidverordnung zugelassen wurden.3 Laut IHK Chemnitz sind das zum Beispiel Produkte mit natürlichen Wirkstoffen.2 Die Pflichten gelten seit dem 1. Januar 2025.1
Was beim Verkauf gilt
Produkte der ersten Gruppe gehören hinter die Theke oder in einen abschließbaren Schrank. Abgeben darf sie nur eine im Betrieb beschäftigte Person mit Sachkunde nach § 13.42 Sie muss sich vergewissern, dass der Käufer zur Verwenderkategorie aus der Zulassung gehört und das Produkt bestimmungsgemäß verwenden will.4
Bei der zweiten Gruppe ist Selbstbedienung erlaubt. Durch organisatorische Maßnahmen muss aber sichergestellt sein, dass vor Abschluss des Kaufvertrags eine sachkundige Person dieselben Punkte prüft und das Abgabegespräch führt.3 Die IHK Chemnitz nennt als typischen Ort dafür die Kasse.2
Auch der Onlinehandel ist erfasst. Vor Vertragsschluss muss eine sachkundige Person die Voraussetzungen prüfen und das Abgabegespräch nachweisbar telefonisch oder per Video führen.5
Das Abgabegespräch
Im Gespräch unterrichtet die sachkundige Person den Käufer über:4
- vorbeugende Maßnahmen gegen Schadorganismen und Alternativen mit geringem Risiko,
- die bestimmungsgemäße Anwendung nach Gebrauchsanweisung, vor allem Verbote und Beschränkungen,
- die Risiken der Verwendung und wie man sie mindert,
- Vorsichtsmaßnahmen beim Gebrauch und beim Verschütten oder Freisetzen,
- die richtige Lagerung und Entsorgung.
Das Gespräch entfällt, wenn der Käufer das Produkt nachweislich beruflich anwendet.3
Welcher Sachkundenachweis zählt
§ 13 ChemBiozidDV erkennt drei Wege an:6
- Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV, sofern sie auch die Abgabe von Biozid-Produkten abdeckt. Das schließt die anderweitigen Qualifikationen aus § 11 Absatz 3 ChemVerbotsV ein, etwa Apotheker oder Drogisten.
- Sachkunde nach dem Pflanzenschutzgesetz, aber nur zusammen mit einer Fortbildung nach § 11 ChemVerbotsV, die Kenntnisse über Biozide vermittelt und nicht zu lange zurückliegt.
- Sachkunde nach § 15c Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit Anhang I Nummer 4.4, wenn sie sich auf die Produktart des verkauften Produkts bezieht.
Der dritte Weg betrifft vor allem die Schädlingsbekämpfung und ist ein eigenes System. Für den Handel ist der erste Weg der übliche: die Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV mit dem Teil zu Bioziden.
Die Prüfung für Biozide
Die Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV gibt es in mehreren Varianten. Für Biozide kommen zwei in Frage:7
- Umfassende Sachkunde: Teil 1, 2 und 3, 60 Fragen in 120 Minuten. Deckt Biozide und alle übrigen Stoffe ab.
- Eingeschränkte Sachkunde für Biozidprodukte bzw. Pflanzenschutzmittel: Teil 1 und Teil 3, 40 Fragen in 80 Minuten. Teil 3 kann auch nur auf Biozide oder nur auf Pflanzenschutzmittel beschränkt werden.
Die eingeschränkte Prüfung ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel (Teil 1 und 2) reicht dagegen nicht, weil sie die Biozide nicht abdeckt.67 Bestanden hast du, wenn du in jedem Teil mehr als die Hälfte der Fragen vollständig und richtig beantwortest, zum Beispiel 11 von 20.7
Teil 3 der aktuellen Prüfungsfragen umfasst 334 Fragen, von der Chemie und Toxikologie der Biozide über Wirkstoffgruppen bis zum Biozid- und Pflanzenschutzrecht.8 Wie die Prüfung allgemein abläuft, steht im Artikel Sachkundeprüfung ChemVerbotsV.
Abgrenzung: Verwendung und Schädlingsbekämpfung
Die ChemBiozidDV regelt den Verkauf. Wer Biozide beruflich anwendet, etwa als Schädlingsbekämpfer, fällt unter die Gefahrstoffverordnung mit eigener Sachkunde. Das LAGetSi Berlin erklärt diese Regeln zur Verwendung in einem eigenen Merkblatt.9 Für den Verkauf im Handel ist die Prüfung nach § 11 ChemVerbotsV der gängige Nachweis.
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Häufige Fragen
Seit wann gilt die Sachkundepflicht für Biozide?
Seit dem 1. Januar 2025.1
Reicht mein Sachkundenachweis nach ChemVerbotsV für Biozide?
Ja, wenn er die Abgabe von Biozid-Produkten abdeckt, also umfassend oder mit Teil 3 abgelegt wurde.6
Reicht die Pflanzenschutz-Sachkunde?
Nur zusammen mit einer Fortbildung nach § 11 ChemVerbotsV, die Kenntnisse über Biozide vermittelt.6
Dürfen Holzschutzmittel noch im Regal stehen?
Ja, aber vor dem Kauf muss eine sachkundige Person das Abgabegespräch führen.3
Quellen
- Biozidrechts-Durchführungsverordnung, § 18 Übergangsvorschriften (gesetze-im-internet.de)
- IHK Chemnitz: Biozide im Handel (ihk.de)
- Biozidrechts-Durchführungsverordnung, § 10 Selbstbedienungsverbot (gesetze-im-internet.de)
- Biozidrechts-Durchführungsverordnung, § 11 Abgabe (gesetze-im-internet.de)
- Biozidrechts-Durchführungsverordnung, § 12 Fernabsatz (gesetze-im-internet.de)
- Biozidrechts-Durchführungsverordnung, § 13 Sachkunde (gesetze-im-internet.de)
- BMUV: Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 11 ChemVerbotsV (BAnz AT 20.01.2022 B4) (blac.de)
- BLAC: Gemeinsame Prüfungsfragen der Länder (GFK), Version 28.01.2026 (blac.de)
- LAGetSi Berlin: Merkblatt zur Verwendung von Biozid-Produkten (berlin.de)
Genug gelesen, Zeit zum Üben
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