Frage 11025 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aussage zu Biozidprodukten ist richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 11025
- A: Eine behandelte Ware mit einer primären Biozidfunktion gilt als Biozidprodukt.
- B: Sie sind dazu bestimmt, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
- D: Sie können auch als akut toxisch gekennzeichnet sein.
Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 3 (1) a)
Erklärung
Biozidprodukte sollen Schadorganismen auf chemische oder biologische Weise zerstören, abschrecken, unschädlich machen oder bekämpfen, nicht nur mechanisch. Auch behandelte Waren mit primärer Biozidfunktion gelten als Biozidprodukt, und manche sind akut toxisch gekennzeichnet. Pflanzenschutz ist etwas anderes.
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