Frage 11024 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Gefahrenklasse müssen Stoffe oder Gemische aufweisen, um als gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische im Sinne des Chemikalienrechts angesehen zu werden?
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Richtige Antworten zu Frage 11024
- A: Entzündbare Flüssigkeiten
- B: Aspirationsgefahr
- C: Akute Toxizität
- D: Karzinogenität
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 3 i.V.m. Anh. I
Erklärung
Alle genannten Klassen zählen: entzündbare Flüssigkeiten, Aspirationsgefahr, akute Toxizität und Karzinogenität. Wer in eine dieser Gefahrenklassen fällt, ist ein gefährlicher Stoff oder ein gefährliches Gemisch im Sinne des Chemikalienrechts.
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