Frage 11026 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Sie wollen für ein Biozidprodukt werben. Welche Aussage ist zutreffend?

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Richtige Antworten zu Frage 11026

  • A: Der Werbung für ein Biozidprodukt muss in einer sich deutlich vom Rest der Werbung abhebenden Weise Folgendes hinzugefügt werden: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
  • C: Die Werbung darf nicht die Angabe „ungiftig“, „unschädlich“ oder ähnliche Hinweise enthalten.

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 72

Erklärung

Biozidprodukte dürfen beworben werden. Es muss aber ein abgehobener Hinweis stehen: Biozidprodukte vorsichtig verwenden, vor Gebrauch Etikett und Produktinformationen lesen. Angaben wie ungiftig oder unschädlich sind tabu, ebenso niedriges Risikopotenzial.

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