Frage 11032 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Gehören auch Lebens- oder Futtermittel, die als Repellentien oder Lockmittel verwendet werden, zu den Biozidprodukten?

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Richtige Antwort zu Frage 11032

  • A: nein

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 2 (5) a)

Erklärung

Nein. Lebens- oder Futtermittel, die als Repellentien oder Lockmittel verwendet werden, gehören nicht zu den Biozidprodukten. Auch eine Zulassung nach der Biozid-Verordnung ändert daran nichts.

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