Frage 11037 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Angabe muss die Kennzeichnung zugelassener Biozidprodukte deutlich lesbar und unverwischbar enthalten?
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Richtige Antworten zu Frage 11037
- A: die dem Biozidprodukt von der zuständigen Behörde oder der Kommission zugeteilte Zulassungsnummer
- B: die Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen ist
- C: Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für den Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung
Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 (2) c), f) und g)
Erklärung
Auf dem Etikett stehen die Zulassungsnummer der Behörde oder der Kommission, die zugelassenen Anwendungen und die Gebrauchsanweisung mit Häufigkeit und Dosierung in metrischen Einheiten. Der Blaue Engel ist keine Pflichtangabe.
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