Frage 11033 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] gilt auch für:

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Richtige Antwort zu Frage 11033

  • D: Schädlingsbekämpfungsmittel, sofern diese keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 2 (1) i.V.m. Art. 2 (2) i)

Erklärung

Die Biozid-Verordnung gilt für Schädlingsbekämpfungsmittel, sofern diese keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind. Tierarzneimittel, Medizinprodukte und Pflanzenschutzmittel fallen nicht darunter.

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