Frage 12081 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aussage ist für das Inverkehrbringen von Gemischen, die Lösemittelnaphtha enthalten und mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind, richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 12081
- C: Es besteht ein Selbstbedienungsverbot für Kunden im Einzelhandel.
- D: Die Bereitstellung darf im Einzelhandel nicht über Automaten erfolgen.
Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 Abs. 4
Erklärung
Für solche Gemische besteht im Einzelhandel ein Selbstbedienungsverbot, und sie dürfen nicht über Automaten bereitgestellt werden. Es gibt also Einschränkungen, und eine Beschränkung auf die Baustoffabteilung ist nicht vorgesehen.
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