Frage 12081 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Aussage ist für das Inverkehrbringen von Gemischen, die Lösemittelnaphtha enthalten und mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind, richtig?

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Richtige Antworten zu Frage 12081

  • C: Es besteht ein Selbstbedienungsverbot für Kunden im Einzelhandel.
  • D: Die Bereitstellung darf im Einzelhandel nicht über Automaten erfolgen.

Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 Abs. 4

Erklärung

Für solche Gemische besteht im Einzelhandel ein Selbstbedienungsverbot, und sie dürfen nicht über Automaten bereitgestellt werden. Es gibt also Einschränkungen, und eine Beschränkung auf die Baustoffabteilung ist nicht vorgesehen.

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