Frage 12002 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt das Inverkehrbringen von
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Richtige Antworten zu Frage 12002
- A: extrem entzündbaren Flüssigkeiten.
- B: akut toxischen Stoffen.
Fundstelle: ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. Anl. 2
Erklärung
Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen wie extrem entzündbaren Flüssigkeiten und akut toxischen Stoffen. Medizinprodukte und Arzneimittel unterliegen anderen Vorschriften.
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