Frage 12002 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt das Inverkehrbringen von

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Richtige Antworten zu Frage 12002

  • A: extrem entzündbaren Flüssigkeiten.
  • B: akut toxischen Stoffen.

Fundstelle: ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. Anl. 2

Erklärung

Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen wie extrem entzündbaren Flüssigkeiten und akut toxischen Stoffen. Medizinprodukte und Arzneimittel unterliegen anderen Vorschriften.

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