Frage 12004 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe finden sich

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Richtige Antwort zu Frage 12004

  • C: in der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Fundstelle: ChemVerbotsV § 3

Erklärung

Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe findest du in der Chemikalien-Verbotsverordnung. Das Chemikaliengesetz liefert nur die Grundlage, und die Gefahrstoffverordnung regelt die Tätigkeiten.

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