Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV, Chemikalien-Verbotsverordnung: alle 82 Fragen
Alle Fragen aus dem Bereich Chemikalien-Verbotsverordnung zum Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV, jede mit der richtigen Antwort.
- 12001Auf der Grundlage von Regelungen welches der folgenden Gesetze wurde die Chemikalien-Verbotsverordnung erlassen?
- 12002Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt das Inverkehrbringen von
- 12003Was wird in der Chemikalien-Verbotsverordnung geregelt?
- 12004Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe finden sich
- 12005Welche Verordnung enthält Vorschriften für das Inverkehrbringen von akut toxischen Stoffen und Gemischen?
- 12006In welcher Rechtsvorschrift zum Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen sind die Pflichten zur Identitätsfeststellung und Dokumentation, Erlaubnis und Anzeige geregelt?
- 12007In welcher Rechtsvorschrift wird die Selbstbedienung bei der Abgabe besonders gekennzeichneter gefährlicher Stoffe und Gemische geregelt?
- 12008Welche gesetzliche Bestimmung regelt Einzelheiten über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse?
- 12009In welcher Rechtsvorschrift werden im Wesentlichen die Beschränkungen bezüglich des Inverkehrbringens von Gefahrstoffen geregelt?
- 12010Als Inhaber eines Geschäftes möchten Sie einen Farbverdünner mit gefährlichen Eigenschaften vertreiben, wissen aber nicht, ob es für das Inverkehrbringen dieses Gemisches Beschränkungen oder Verbote gibt. In welchem Regelwerk informieren Sie sich zu diesem Thema?
- 12011Welche Information enthält die Anlage 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung?
- 12012Die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung weist man durch Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen Behörde nach oder
- 12013Wer verfügt über die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung?
- 12014Die Chemikalien-Verbotsverordnung legt fest, ob zur Abgabe eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches die Sachkunde erforderlich ist. Bestimmte Personengruppen besitzen diese Sachkunde ohne eine Prüfung vor der Behörde ablegen zu müssen, z. B.:
- 12015Wer besitzt die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung ohne weitere Prüfung?
- 12016Die Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung hat nachgewiesen, wer
- 12017Wer darf Stoffe und Gemische, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ gekennzeichnet sind, im Einzelhandel abgeben?
- 12018Wer darf akut toxische Stoffe und Gemische (Gefahrenkategorie 1, 2 und 3) an private Endverbraucher verkaufen, wenn der Betrieb die Erlaubnis zur Abgabe besitzt?
- 12019Ein Unternehmen gibt in fünf Betriebsstätten nach § 6 Abs. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung erlaubnispflichtige Stoffe an berufsmäßige und private Verwender ab. Wie viele Personen mit Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung braucht das Unternehmen mindestens?
- 12020Die Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung und die Sachkunde nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes sind nicht dasselbe, obwohl beide mit der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zu tun haben. Wer darf mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ gekennzeichnete Pflanzenschutzmittel an Kunden abgeben?
- 12021In welchem Fall ist der zuständigen Behörde die jeweils erforderliche Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung durch Vorlage eines Zeugnisses nachzuweisen?
- 12022Stoffe und Gemische, gekennzeichnet u. a. mit den nachfolgend angeführten Piktogrammen, sollen an private Endverbraucher verkauft werden. Bei welchem Piktogramm ist eine Sachkunde des Verkäufers (von Ausnahmen abgesehen) erforderlich?
- 12023Eine Einzelhandelskette will in jeder ihrer 20 Betriebsstätten akut toxische Stoffe und Gemische (Gefahrenkategorien 1, 2 und 3) an private Endverbraucher verkaufen. Wie viele Mitarbeiter müssen die Sachkunde nachweisen können?
- 12024Die Abgabe von Stoffen und Gemischen, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ gekennzeichnet sind, darf an private Endverbraucher nur erfolgen
- 12025Für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen ist die Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich. Für Stoffe und Gemische mit welchem der angeführten Gefährlichkeitsmerkmale gilt die Sachkundepflicht?
- 12026Für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen ist die Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich. Für Stoffe und Gemische mit welchem der angeführten Gefährlichkeitsmerkmale gilt die Sachkundepflicht?
- 12027Für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen ist die Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich. Für Stoffe und Gemische mit welchem der angeführten Gefährlichkeitsmerkmale gilt die Sachkundepflicht?
- 12028Welche Aussage zum Inverkehrbringen von Gefahrstoffen durch Tankstellen trifft zu?
- 12029Reicht bei einem Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten, in denen Stoffe und Gemische, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ gekennzeichnet sind und an private Endverbraucher abgegeben werden, eine Person mit Sachkunde aus?
- 12030Welche Voraussetzung ist nach der ChemVerbotsV zu erfüllen, wenn der Leiter eines Betriebes, der Stoffe und Gemische, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zu kennzeichnen sind, auch an private Verbraucher abgegeben hat, wechselt? Der neue Leiter muss
- 12031Über wie viele betriebsangehörige Personen mit Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV muss ein Großhändler verfügen, der mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnete Stoffe und Gemische nur an berufsmäßige Verwender abgibt?
- 12032Darf ein neuer Mitarbeiter, der eine abgeschlossene Ausbildung als Tankwart, jedoch keine Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV nachgewiesen hat, im Einzelhandel Methanol-haltige Treibstoffe abgeben, die mit dem Gefahrenhinweis H370 (Schädigt die Organe) gekennzeichnet sind?
- 12033Welche Voraussetzung ist für eine Erlaubnis zum Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Gemische nach der Chemikalien-Verbotsverordnung notwendig?
- 12034Nennen Sie die Voraussetzung für eine Erlaubniserteilung nach § 6 Chemikalien-Verbotsverordnung:
- 12035Was trifft für folgenden Fall zu? Sie haben die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV nachgewiesen und sind bei einem Groß- und Einzelhändler angestellt, um über die Belieferung von Kundenaufträgen zu entscheiden. Der Geschäftsführer dieses Betriebes muss vor Abgabe von Stoffen und Gemischen, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zu kennzeichnen sind, an private Endverbraucher
- 12036Wer bedarf generell keiner Erlaubnis nach § 6 Chemikalien-Verbotsverordnung, um Stoffe und Gemische in Verkehr zu bringen, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind?
- 12037Wer bedarf in der Regel einer Erlaubnis für das Inverkehrbringen von akut toxischen Stoffen oder Gemischen der Gefahrenkategorien 1, 2 oder 3?
- 12038Eine Erlaubnis zur Abgabe gefährlicher Stoffe oder Gemische benötigt
- 12039Ein Großhändler bedarf keiner Erlaubnis zum Inverkehrbringen akut toxischer Stoffe oder Gemische der Gefahrenkategorien 1, 2 und 3 oder krebserzeugender Stoffe der Gefahrenkategorien 1A und 1B. Welche Aussage hierzu ist richtig?
- 12040Für welche Stoffe oder Gemische ist für das Inverkehrbringen keine Erlaubnis nach § 6 Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich?
- 12041Eine Erlaubnis nach der Chemikalien-Verbotsverordnung zum Inverkehrbringen benötigen
- 12042Bestimmte, nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] zu kennzeichnende Stoffe oder Gemische dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde an den privaten Endverbraucher abgegeben werden. Dieses sind Stoffe oder Gemische, die
- 12043Was ist nach der ChemVerbotsV erforderlich, wenn Sie mit dem Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr), dem Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz H360F (Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen) gekennzeichnete Stoffe in Verkehr bringen wollen?
- 12044Wer benötigt für das Inverkehrbringen von Methanol und seinen mit H370 (Schädigt die Organe) zu kennzeichnenden Gemischen eine behördliche Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV?
- 12045Wer darf Stoffe oder Gemische, die mit H370 (Schädigt die Organe) oder H372 (Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition) gekennzeichnet sind, abgeben?
- 12046Welches Mindestalter müssen Personen haben, an die akut toxische Stoffe der Gefahrenkategorie 1 abgegeben werden dürfen?
- 12047Beim Inverkehrbringen welcher der aufgeführten Stoffe und Gemische sind Regelungen der Chemikalien-Verbotsverordnung zu beachten?
- 12048Sie verkaufen Stoffe, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zu kennzeichnen sind und für deren Inverkehrbringen Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich ist. Was müssen Sie bei der Abgabe beachten?
- 12049Bei der Abgabe von Stoffen und Gemischen, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff (PH3) entwickeln und nicht mit den Piktogrammen GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) oder GHS08 (Gesundheitsgefahr) und einem der H-Sätze H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372 zu kennzeichnen sind, muss
- 12050Die Abgabe von Stoffen und Gemischen, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zu kennzeichnen sind, ist im Versandhandel
- 12051Wer darf mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnete Stoffe und Gemische erwerben?
- 12052Welche Angabe muss in einem Abgabebuch nach § 9 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung enthalten sein?
- 12053Welche Angabe muss in einem Abgabebuch nach § 9 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung enthalten sein?
- 12054Für welche der aufgeführten Stoffe und Gemische bestehen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, Aufzeichnungspflichten (Abgabebuch)?
- 12055Stoffe und Gemische, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zu kennzeichnen sind, dürfen nur abgegeben werden
- 12056Wie lange muss das Abgabebuch nach der letzten Eintragung aufbewahrt werden?
- 12057Wann sind im Einzelhandel Aufzeichnungen über die Abgabe von Gefahrstoffen notwendig?
- 12058Wie muss der Empfang akut toxischer Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind, durch private Abnehmer bestätigt werden?
- 12059Welche Informations- und Kontrollpflichten hat der Abgebende beim Verkauf von der Sachkundepflicht unterliegenden Gefahrstoffen an private Endverbraucher? Er hat
- 12060Stoffe und Gemische, die mit einem der H-Sätze H370, H372, H224, oder H241 gekennzeichnet sind, dürfen im Einzelhandel nur abgegeben werden, wenn
- 12061Worüber muss ein Verkäufer einen Kunden unterrichten, wenn er Stoffe oder Gemische, die der Sachkundepflicht nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen, abgibt?
- 12062Wann sind im Einzelhandel Aufzeichnungen über die Abgabe von Gefahrstoffen notwendig?
- 12063Wo ist geregelt, dass Stoffe und Gemische, die der Sachkundepflicht nach Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen, nicht durch Selbstbedienung abgegeben werden dürfen?
- 12064Welche Pflichtverletzung der chemikalienrechtlichen Vorschriften begeht ein Baumarkt, der ein Produkt für jedermann zugänglich anbietet, wobei nur auf dem Beipackzettel über die Gefährlichkeit des Gemisches (Flamme und Totenkopf) informiert wird? Es handelt sich um einen Verstoß gegen die / das
- 12065Welche der nachstehend aufgeführten Gemische und Produktgruppen dürfen im Einzelhandel nicht in Selbstbedienung verkauft werden?
- 12066Welche der nachfolgend aufgeführten Stoffe bzw. Gemische dürfen an den privaten Endverbraucher weder durch Automaten noch sonst frei zugänglich in Verkehr gebracht werden? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung
- 12067Für Stoffe oder Gemische mit welchem Piktogramm besteht im Einzelhandel (von Ausnahmen abgesehen) Selbstbedienungsverbot?
- 12068Welche Stoffe und Gemische dürfen im Einzelhandel weder durch Automaten noch durch andere Formen der Selbstbedienung in Verkehr gebracht werden?
- 12069Bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische dürfen nicht zur Selbstbedienung angeboten werden. Dies gilt für
- 12070Welche Stoffe und Gemische dürfen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung nicht in Selbstbedienung abgegeben werden (von Ausnahmen abgesehen)?
- 12071Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Person mit der Abgabe von bei Hautkontakt giftigen Stoffen oder Gemischen (H311) beauftragen?
- 12072Was ist für die Belehrung eines Beauftragten nach § 8 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung zwingend vorgeschrieben?
- 12073Darf ein Händler, der im § 5 Abs. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung genannte Stoffe und Gemische an Wiederverkäufer abgibt, mit dem Verkauf einen Betriebsangehörigen beauftragen?
- 12074Reicht bei einem Einzelhandelsunternehmen mit mehreren Betriebsstätten eine Person mit Sachkunde aus, sofern das Unternehmen Stoffe oder Gemische, die giftig bei Verschlucken sind (H301), abgibt?
- 12075Ein Verkäufer, der keine Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung besitzt, darf einem Wiederverkäufer Kaliumcyanid, welches mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ gekennzeichnet ist, nur aushändigen, wenn
- 12076Ein Beauftragter gibt Stoffe und Gemische ab, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind. Ist dieser besonders zu belehren?
- 12077Ein Unternehmen hat vier Betriebsstätten. Das Unternehmen gibt in jeder Betriebsstätte Stoffe und Gemische, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind, ausschließlich an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender ab. Wie kann das Unternehmen den Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung entsprechen?
- 12078Ein Handelsunternehmen mit vier Betriebsstätten gibt erstmalig in jeder Betriebsstätte Stoffe und Gemische, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind, an berufsmäßige Verwender ab. Was ist zu beachten?
- 12079Worüber muss ein Verkäufer einen Kunden unterrichten, wenn er Testbenzin abgibt, das mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet ist?
- 12080Wer darf mit den Gefahrenhinweisen H370 oder H372 gekennzeichnete Stoffe bzw. Gemische im Einzelhandel abgeben?
- 12081Welche Aussage ist für das Inverkehrbringen von Gemischen, die Lösemittelnaphtha enthalten und mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind, richtig?
- 12082Welche Stoffe und Gemische dürfen im Versandhandel nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden?
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