Frage 12080 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wer darf mit den Gefahrenhinweisen H370 oder H372 gekennzeichnete Stoffe bzw. Gemische im Einzelhandel abgeben?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 12080
- C: Personen, die die dazu erforderliche Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV besitzen
- D: Personen, die nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden haben, die der Prüfung der Sachkunde nach § 11 Abs. 2 ChemVerbotsV entspricht
Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 Abs. 1 i.V.m. §14 Abs. 3 Nr. 1
Erklärung
Abgeben darf, wer die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV besitzt oder nach früheren Vorschriften eine entsprechende Prüfung bestanden hat. Eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann oder die Stellung als Filialleiter reicht nicht.
Weitere Fragen: Chemikalien-Verbotsverordnung
- 12081Welche Aussage ist für das Inverkehrbringen von Gemischen, die Lösemittelnaphtha enthalten und mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind, richtig?
- 12082Welche Stoffe und Gemische dürfen im Versandhandel nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden?
- 12001Auf der Grundlage von Regelungen welches der folgenden Gesetze wurde die Chemikalien-Verbotsverordnung erlassen?
- 12002Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt das Inverkehrbringen von
- 12003Was wird in der Chemikalien-Verbotsverordnung geregelt?
- 12004Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe finden sich