Frage 13001 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche der nachfolgend genannten Mittel gelten die Regelungen der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] für die Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische?
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Richtige Antworten zu Frage 13001
- B: Lösemittel, Farben und Lacke
- C: Holzschutzmittel
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 1
Erklärung
Die CLP-Regeln gelten unter anderem für Lösemittel, Farben und Lacke sowie Holzschutzmittel. Kosmetika und Arzneimittel unterliegen eigenen Vorschriften und sind nicht davon erfasst.
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