Frage 13004 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Gefahrstoffverordnung ist erlassen worden auf der Rechtsgrundlage
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 13004
- B: des Arbeitsschutzgesetzes
- C: des Chemikaliengesetzes
Fundstelle: ArbSchG § 18, 19; ChemG § 14, 17
Erklärung
Die Gefahrstoffverordnung wurde auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und des Chemikaliengesetzes erlassen. Die Chemikalien-Verbotsverordnung und die CLP-Verordnung sind nicht ihre Rechtsgrundlage.
Weitere Fragen: Gefahrstoffverordnung
- 13005Was regelt die Gefahrstoffverordnung?
- 13006Die Gefahrstoffverordnung spricht einmal von „gefährlichen Stoffen", einmal von „Gefahrstoffen". Was ist richtig?
- 13007Die Gefahrstoffverordnung regelt
- 13008Welche Aussage ist zutreffend?
- 13009Die Regelungen der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] für die Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische gelten für
- 13010Wer muss einen gefährlichen Stoff, der nicht im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] enthalten ist, einstufen?