Frage 13006 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Gefahrstoffverordnung spricht einmal von „gefährlichen Stoffen", einmal von „Gefahrstoffen". Was ist richtig?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 13006
- A: Der Begriff des „Gefahrstoffes" ist weitergehender, da er auch für solche (ungefährliche) Stoffe gilt, die aufgrund ihrer Eigenschaften die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden können.
- D: Der Begriff des „Gefahrstoffes" ist weitergehender, da er auch Stoffe, Gemische und Erzeugnisse umfasst, die gefährliche Stoffe freisetzen können.
Fundstelle: GefStoffV § 2 (1) Nr. 3 und 4
Erklärung
Der Begriff Gefahrstoff ist weitergehender. Er umfasst auch Stoffe, die aufgrund ihrer Eigenschaften Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, selbst wenn sie nicht als gefährlich eingestuft sind. Dazu zählen auch Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die gefährliche Stoffe freisetzen können.
Weitere Fragen: Gefahrstoffverordnung
- 13007Die Gefahrstoffverordnung regelt
- 13008Welche Aussage ist zutreffend?
- 13009Die Regelungen der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] für die Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische gelten für
- 13010Wer muss einen gefährlichen Stoff, der nicht im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] enthalten ist, einstufen?
- 13011In welcher der nachfolgend genannten Vorschrift finden Sie Angaben, ob ein Stoff bereits als karzinogen (krebserzeugend) eingestuft ist?
- 13012Folgende Aussage zur Einstufung von gefährlichen Stoffen ist richtig: