Frage 13006 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Gefahrstoffverordnung spricht einmal von „gefährlichen Stoffen", einmal von „Gefahrstoffen". Was ist richtig?

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Richtige Antworten zu Frage 13006

  • A: Der Begriff des „Gefahrstoffes" ist weitergehender, da er auch für solche (ungefährliche) Stoffe gilt, die aufgrund ihrer Eigenschaften die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden können.
  • D: Der Begriff des „Gefahrstoffes" ist weitergehender, da er auch Stoffe, Gemische und Erzeugnisse umfasst, die gefährliche Stoffe freisetzen können.

Fundstelle: GefStoffV § 2 (1) Nr. 3 und 4

Erklärung

Der Begriff Gefahrstoff ist weitergehender. Er umfasst auch Stoffe, die aufgrund ihrer Eigenschaften Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, selbst wenn sie nicht als gefährlich eingestuft sind. Dazu zählen auch Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die gefährliche Stoffe freisetzen können.

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