Frage 13003 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind z. B.:

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Richtige Antworten zu Frage 13003

  • A: Stoffe, die akut toxisch sind
  • B: Ethanol, das entzündbar ist

Fundstelle: GefStoffV § 3 (2) Nr. 2a; GefStoffV § 3 (2) Nr. 1f

Erklärung

Gefährlich sind zum Beispiel akut toxische Stoffe und Ethanol, weil es entzündbar ist. Arzneimittel und Tabakerzeugnisse zählen nach der Gefahrstoffverordnung nicht dazu, sie haben eigene Vorschriften.

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