Frage 14017 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Ein Versandpaket, welches zehn Dosen enthält, soll als Gefahrgut per LKW vom Lieferanten zum Empfänger transportiert werden. Mit welchem Gefahrensymbol muss es mindestens gekennzeichnet werden?

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Richtige Antwort zu Frage 14017

  • A: mit denen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 33 (1)

Erklärung

Beim Transport als Gefahrgut zählt die Kennzeichnung nach der GGVSEB. Die Symbole der Gefahrstoffverordnung ersetzen sie nicht, und beide nebeneinander sind auch nicht gefordert. Auf der Straße gilt das Gefahrgutrecht.

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