Frage 14016 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Größere Versandstücke mit giftigen Stoffen oder Gemischen müssen nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gekennzeichnet werden. Welche Aussagen treffen auf den zu verwendenden Gefahrenzettel zu?
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Richtige Antworten zu Frage 14016
- B: ein auf die Spitze gestelltes Quadrat (Seitenlänge mindestens 100 mm)
- D: Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen in der oberen Hälfte auf weißem Grund
Fundstelle: ADR Kapitel 5.2.2.2.1.1; ADR Kapitel 5.2.2.2.2
Erklärung
Der Gefahrenzettel für giftige Stoffe ist ein auf die Spitze gestelltes Quadrat mit mindestens 100 mm Seitenlänge. Im oberen Teil ist ein Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen, auf weißem Grund. Ein liegendes Quadrat oder orangefarbener Grund passt nicht.
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