Frage 14028 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche der nachstehend genannten Abfälle, die aus gewerblichen Unternehmen stammen, ist ein Entsorgungsnachweis zu erbringen?
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Richtige Antworten zu Frage 14028
- A: für gefährliche Abfälle
- D: für nicht gefährliche Abfälle auf Anordnung der zuständigen Behörde
Fundstelle: Nachweisverordnung (NachwV) § 2 (1) Nr.1; NachwV § 2 (1) Nr. 2
Erklärung
Gewerbliche gefährliche Abfälle brauchen einen Entsorgungsnachweis. Bei nicht gefährlichen Abfällen nur, wenn die zuständige Behörde es anordnet. Ausnahmslos alle Abfälle sind nicht betroffen, und der Totenkopf auf dem Abfall ist kein Kriterium.
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