Frage 14028 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Für welche der nachstehend genannten Abfälle, die aus gewerblichen Unternehmen stammen, ist ein Entsorgungsnachweis zu erbringen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 14028

  • A: für gefährliche Abfälle
  • D: für nicht gefährliche Abfälle auf Anordnung der zuständigen Behörde

Fundstelle: Nachweisverordnung (NachwV) § 2 (1) Nr.1; NachwV § 2 (1) Nr. 2

Erklärung

Gewerbliche gefährliche Abfälle brauchen einen Entsorgungsnachweis. Bei nicht gefährlichen Abfällen nur, wenn die zuständige Behörde es anordnet. Ausnahmslos alle Abfälle sind nicht betroffen, und der Totenkopf auf dem Abfall ist kein Kriterium.

Weiter zu Frage ›