Frage 14027 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Art der Abfallentsorgung für Schwermetallabfälle ist zugelassen?
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Richtige Antworten zu Frage 14027
- A: Abfalldeponie für gefährliche Abfälle
- B: Müllverbrennung
- C: Recycling, sofern Vorschriften des Anhangs XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] nicht entgegenstehen
Fundstelle: KrWG
Erklärung
Zugelassen sind die Deponie für gefährliche Abfälle, die Müllverbrennung und Recycling, solange Anhang XVII der REACH-Verordnung nicht entgegensteht. Das Duale System ist für Schwermetallabfälle nicht zugelassen.
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