Frage 14005 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche gebrauchsfertigen Produkte unterliegen den Vorschriften der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV)?
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Richtige Antworten zu Frage 14005
- A: bestimmte Farben und Lacke zur Beschichtung von Bauwerken, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen
- B: Produkte für die Fahrzeugreparaturlackierung
Fundstelle: ChemVOCFarbV Anh. I Nr. 1; ChemVOCFarbV Anh. I Nr. 2
Erklärung
Die ChemVOCFarbV gilt für bestimmte Farben und Lacke zur Beschichtung von Bauwerken, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen. Dazu kommen Produkte für die Fahrzeugreparaturlackierung. Ausnahmslos alle Farben und Lacke sind nicht erfasst, und Haarfärbemittel gehören schon gar nicht dazu.
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