Frage 15038 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Der H-Satz 260 lautet:
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Richtige Antwort zu Frage 15038
- C: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. III, Teil 1
Erklärung
H260 lautet: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. Der Satz gehört also zu den physikalischen Gefahren. Die anderen genannten Sätze beschreiben irreversible Schäden oder vererbbare Schäden und sind keine H260.
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