Frage 15040 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Auf Grund welcher gefährlichen Eigenschaften der Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Trichlorfluormethan (R-11) und Dichlordifluormethan (R-12) ist es verboten, diese in Verkehr zu bringen oder zu verwenden?
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Richtige Antworten zu Frage 15040
- A: Sie sind gegen Umwelteinflüsse sehr beständig.
- B: Sie tragen zur Zerstörung der Ozonschicht bei.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 2024/590
Erklärung
FCKW wie R-11 und R-12 sind gegen Umwelteinflüsse sehr beständig und tragen deshalb zur Zerstörung der Ozonschicht bei. Eine Giftwirkung durch Synergisten ist nicht der Grund, und das Betäubungsmittelgesetz gilt für sie nicht.
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