Frage 15043 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was bedeutet Informationsermittlung nach § 6 Gefahrstoffverordnung?
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Richtige Antworten zu Frage 15043
- A: Ermittlung der Gefährlichkeit der im Betrieb verwendeten Stoffe
- B: Ermittlung, ob risikoärmere Stoffe zur Verfügung stehen
- D: Ermittlung der Gefährdung der Arbeitnehmer
Fundstelle: GefStoffV § 6 (1)
Erklärung
Nach § 6 der Gefahrstoffverordnung ermittelst du die Gefährlichkeit der Stoffe im Betrieb und die Gefährdung der Arbeitnehmer. Dazu gehört auch, ob es risikoärmere Stoffe gibt. Die Ermittlung der Schwangeren im Betrieb gehört nicht dazu.
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