Frage 15042 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aussage trifft für hautätzende Stoffe und Gemische zu?
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Richtige Antworten zu Frage 15042
- B: Schwefelsäure (> 15 %) zerstört beim Aufbringen die gesunde intakte Haut von Versuchstieren in ihrer gesamten Dicke nach einer Einwirkzeit von höchstens 3 Minuten.
- C: Ätznatron zur Verwendung als Reinigungsmittel in kindergesicherter Verpackung darf in der Selbstbedienung angeboten werden.
- D: Als hautätzend eingestufte Stoffe können lebendes Gewebe bei Kontakt zerstören.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I, Teil 3 Nr. 3.2, Anh. VI, Tabelle 3.1; VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. II, Teil 3 Nr. 3.1; VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I, Teil 3 Nr. 3.2
Erklärung
Hautätzende Stoffe können lebendes Gewebe bei Kontakt zerstören. Schwefelsäure über 15 Prozent zerstört nach höchstens 3 Minuten die gesunde Haut von Versuchstieren in voller Dicke. Ätznatron in kindergesicherter Verpackung darf in Selbstbedienung angeboten werden. Säuren und Laugen schaden dagegen auch beim Verschlucken akut.
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