Frage 16010 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
In welchem Umfang hat der gewerbliche Abnehmer Anspruch auf ein Sicherheitsdatenblatt?
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Richtige Antworten zu Frage 16010
- A: Das Datenblatt muss spätestens bei der ersten Lieferung des Stoffes unaufgefordert übermittelt werden.
- D: Das Datenblatt muss bei neuen Erkenntnissen aktualisiert und den in den letzten 12 Monaten belieferten Abnehmern zur Verfügung gestellt werden.
Fundstelle: VO EG Nr. 1907/2006 Art. 31 i.V.m. Anh. II, GefStoffV § 5 (1)
Erklärung
Der gewerbliche Abnehmer bekommt es spätestens bei der ersten Lieferung, unaufgefordert. Bei neuen Erkenntnissen wird es aktualisiert und den Abnehmern der letzten 12 Monate zur Verfügung gestellt. Bei jeder Lieferung neu und nur auf Anforderung sind falsch.
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