Frage 16011 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Angabe muss im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein?
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Richtige Antworten zu Frage 16011
- A: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- B: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- C: Hinweise zur Entsorgung
- D: Angaben zum Transport
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Art. 31 i.V.m. Anh. II
Erklärung
Im Sicherheitsdatenblatt müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen, Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung, Hinweise zur Entsorgung und Angaben zum Transport stehen. Alle vier Punkte gehören zu den Pflichtangaben.
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