Frage 16011 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Angabe muss im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein?

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Richtige Antworten zu Frage 16011

  • A: Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • B: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • C: Hinweise zur Entsorgung
  • D: Angaben zum Transport

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Art. 31 i.V.m. Anh. II

Erklärung

Im Sicherheitsdatenblatt müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen, Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung, Hinweise zur Entsorgung und Angaben zum Transport stehen. Alle vier Punkte gehören zu den Pflichtangaben.

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