Frage 17010 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit?
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Richtige Antworten zu Frage 17010
- A: Das Abgabebuch wird nicht oder nicht vollständig geführt.
- B: Das Selbstbedienungsverbot wird missachtet.
Fundstelle: ChemVerbotsV § 12 (3) Nr. 2; ChemVerbotsV § 12 (2)
Erklärung
Ordnungswidrig ist es, das Abgabebuch nicht oder nicht vollständig zu führen oder das Selbstbedienungsverbot zu missachten. Die Abgabe ohne Erlaubnis nach § 6 und das Inverkehrbringen von Stoffen aus Anlage 1 zu § 3 sind dagegen Straftaten.
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