Frage 17010 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit?

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Richtige Antworten zu Frage 17010

  • A: Das Abgabebuch wird nicht oder nicht vollständig geführt.
  • B: Das Selbstbedienungsverbot wird missachtet.

Fundstelle: ChemVerbotsV § 12 (3) Nr. 2; ChemVerbotsV § 12 (2)

Erklärung

Ordnungswidrig ist es, das Abgabebuch nicht oder nicht vollständig zu führen oder das Selbstbedienungsverbot zu missachten. Die Abgabe ohne Erlaubnis nach § 6 und das Inverkehrbringen von Stoffen aus Anlage 1 zu § 3 sind dagegen Straftaten.

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