Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: alle 25 Fragen
Alle Fragen aus dem Bereich Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zum Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV, jede mit der richtigen Antwort.
- 17001Welche Handlungen stellen beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden?
- 17002Welche Handlungen beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden?
- 17003Wer ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis Stoffe oder Gemische verkauft, die als akut toxisch der Kategorien 1, 2 oder 3 zu kennzeichnen sind,
- 17004Wer Stoffe oder Gemische, die nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] mit dem Piktogramm GHS03 (Flamme über Kreis) zu kennzeichnen sind, durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung in Verkehr bringt,
- 17005Eine Straftat gegen die Umwelt begeht, wer:
- 17006Eine Straftat gegen die Umwelt begeht, wer:
- 17007Ein Versandhändler beabsichtigt Methanol an einen privaten Flugmodellbauer zu verkaufen. Der Verkauf von Methanol im Versandhandel ist
- 17008Ein Großhändler verkauft ein als hautätzend der Kategorie 1 eingestuftes Reinigungsmittel ausschließlich an berufsmäßige Verwender. Die Verpackung dieses Reinigungsmittels besitzt keinen kindergesicherten Verschluss. Der Großhändler handelt
- 17009Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist eine Straftat?
- 17010Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit?
- 17011Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist eine Straftat?
- 17012Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist ordnungswidrig?
- 17013Sie bringen fahrlässig ein akut toxisches Gemisch der Gefahrenkategorie 1 ohne Erlaubnis der Behörde (§ 6 ChemVerbotsV) in Verkehr.
- 17014Hersteller oder Importeure, die einen registrierungspflichtigen Stoff in einer Menge > 1 t/a in Verkehr bringen, müssen diesen Stoff bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren. Bei Zuwiderhandlung ist mit folgenden Sanktionen zu rechnen:
- 17015Die Werbung für ein gefährlich eingestuftes Holzschutzmittel enthält keine der auf dem Kennzeichnungsetikett angegebenen Gefahreneigenschaften. Bewerten Sie diese Werbeaussage.
- 17016Sie bekommen von einem Großhändler das Angebot, ein Nickel-Schmuckset bestehend aus Halsketten, Armbändern und Ketten zu ordern. Ihnen ist bekannt, dass die Nickelabgabe der angebotenen Erzeugnisse den in Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] festgelegten Migrationswert (0,5 µg/cm2/Woche) übersteigt. Welche Aussage ist richtig?
- 17017Sie wollen als Einzelhändler Fahrradreparatursets verkaufen. Worauf müssen Sie bei der Auswahl des Klebers aus chemikalienrechtlicher Sicht achten?
- 17018Sie wollen als Einzelhändler Klebstoffe verkaufen. Worauf müssen Sie bei der Bestellung beim Großhändler aus chemikalienrechtlicher Sicht achten?
- 17019Ein Händler bietet über eine Internetplattform Bleilot mit der Legierung Sn60Pb40 für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit an. Was ist richtig?
- 17020In einem Einzelhandelsunternehmen wird Rattengift mit dem Wirkstoff Bromadiolon mit einer Konzentration von 0,005% angeboten. Was trifft zu?
- 17021Ein gemeldetes Biozidprodukt wird im Versandhandel angeboten. Es fehlt die Angabe der Registriernummer im Onlineangebot. Der Shopbetreiber
- 17022Eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der ChemBiozidDV begeht, wer folgende Biozidprodukte in der Selbstbedienung anbietet:
- 17023Ein Händler gibt ein zugelassenes Rattengift an eine Privatperson ab. Auf dem Umkarton steht: „Nur für berufsmäßige Verwender“. Im Zulassungsbescheid des Biozidproduktes steht „Die Verwendung darf nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)“ erfolgen. Ist der Verkauf rechtmäßig?
- 17024Bei welchen Handlungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der ChemBiozidDV?
- 17025Ein Verkäufer besitzt die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV und gibt ein zur Verwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassenes Insektizid an eine Privatperson ab. Ist der Verkauf rechtmäßig im Sinne der ChemBiozidDV?
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