Frage 27012 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Benzol (≥0,1 % in Mischung mit anderen Kohlenwasserstoffen) darf

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Richtige Antwort zu Frage 27012

  • D: als Treibstoff verwendet werden.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 5

Erklärung

Benzol ab 0,1 Prozent in Mischung mit anderen Kohlenwasserstoffen darf als Treibstoff verwendet werden. Zum Entfetten, als Lösemittel für Schuhpflegemittel oder für Klebstoffe ist es nicht erlaubt.

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