Frage 27023 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Bei welchen Gemischen dürfen bei Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] die H- und P-Sätze fehlen, wenn die Verpackung nicht mehr als 125 ml enthält?

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Richtige Antworten zu Frage 27023

  • A: bei oxidierenden Gasen Kategorie 1
  • B: bei Gasen unter Druck
  • D: bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 2

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I, 1.5.2

Erklärung

Bei Verpackungen bis 125 ml dürfen H- und P-Sätze bei oxidierenden Gasen Kategorie 1, Gasen unter Druck und entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 2 fehlen. Bei hautreizenden Gemischen der Kategorie 1 nicht.

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