Frage 27023 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Bei welchen Gemischen dürfen bei Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] die H- und P-Sätze fehlen, wenn die Verpackung nicht mehr als 125 ml enthält?
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Richtige Antworten zu Frage 27023
- A: bei oxidierenden Gasen Kategorie 1
- B: bei Gasen unter Druck
- D: bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 2
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I, 1.5.2
Erklärung
Bei Verpackungen bis 125 ml dürfen H- und P-Sätze bei oxidierenden Gasen Kategorie 1, Gasen unter Druck und entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 2 fehlen. Bei hautreizenden Gemischen der Kategorie 1 nicht.
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