Frage 27033 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welcher Stoff oder welches Gemisch ist „augenreizend“ nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]? Beachten Sie den beigefügten Auszug aus Anhang VI der CLP-Verordnung
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Richtige Antworten zu Frage 27033
- A: Methyltrichlorsilan
- B: Fluorwasserstoffsäure 0,5 %
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3
Erklärung
Methyltrichlorsilan und Fluorwasserstoffsäure 0,5 % sind augenreizend nach Anhang VI der CLP-Verordnung. Cyclohexylamin 4 % und Morpholin 15 % sind es in diesen Konzentrationen nicht. Die Konzentration entscheidet über die Einstufung.
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