Frage 28027 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche Lagerklasse gemäß TRGS 510 existiert ein prinzipielles Zusammenlagerungsverbot mit anderen Lagerklassen?
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Richtige Antwort zu Frage 28027
- C: explosive Stoffe
Fundstelle: TRGS 510 Nr. 13.3 (Tab. 12)
Erklärung
Explosive Stoffe unterliegen einem prinzipiellen Zusammenlagerungsverbot mit anderen Lagerklassen. Das ist ein Sonderfall. Stark oxidierende, brennbare oder brennbare ätzende Stoffe haben dieses grundsätzliche Verbot nicht, auch wenn dort besondere Regeln gelten.
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