Frage 33014 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche der genannten Punkte sind bei der Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel zu beachten?

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Richtige Antworten zu Frage 33014

  • A: Sie dürfen nicht auf blühende Pflanzen appliziert werden.
  • B: Die Anwendung muss so erfolgen, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden.
  • D: Im Umkreis von 60 m um Bienenstände ist die Ausbringung während des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers zulässig.

Fundstelle: BienenschutzV § 2

Erklärung

Du darfst sie nicht auf blühende Pflanzen bringen, und die Anwendung muss so erfolgen, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Im Umkreis von 60 m um Bienenstände geht es während des Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers. Ohne Einschränkung auszubringen ist falsch.

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