Frage 33014 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche der genannten Punkte sind bei der Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel zu beachten?
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Richtige Antworten zu Frage 33014
- A: Sie dürfen nicht auf blühende Pflanzen appliziert werden.
- B: Die Anwendung muss so erfolgen, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden.
- D: Im Umkreis von 60 m um Bienenstände ist die Ausbringung während des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers zulässig.
Fundstelle: BienenschutzV § 2
Erklärung
Du darfst sie nicht auf blühende Pflanzen bringen, und die Anwendung muss so erfolgen, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Im Umkreis von 60 m um Bienenstände geht es während des Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers. Ohne Einschränkung auszubringen ist falsch.
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