Frage 37021 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
In welchem Fall ist vor der erstmaligen Verwendung von Biozidprodukten eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten?
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Richtige Antwort zu Frage 37021
- C: wenn Stoffe und Gemische verwendet oder freigesetzt werden, die akut toxisch Kategorie 1 bis 3 oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 sind
Fundstelle: GefStoffV § 15c Abs. 2
Erklärung
Eine Anzeige vor der ersten Verwendung ist nötig, wenn Stoffe oder Gemische verwendet oder freigesetzt werden, die akut toxisch Kategorie 1 bis 3 oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 sind. Es kommt auf die Einstufung an, nicht auf Ort oder Anlass der Schädlingsbekämpfung.
Weitere Fragen: Biozid- und Pflanzenschutzrecht
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