Frage 37025 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Können Schädlingsbekämpfungsmittel wie z. B. Insektizide, Rodentizide, Repellentien und Lockmittel den 22 Biozidproduktarten nach Anhang V der Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] zugeordnet werden?

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Richtige Antwort zu Frage 37025

  • A: ja, sofern diese keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 2 Abs. 2 i) i.V.m. Art. 3 Abs. 1

Erklärung

Ja, Schädlingsbekämpfungsmittel wie Insektizide, Rodentizide, Repellentien und Lockmittel lassen sich den 22 Produktarten zuordnen. Die Bedingung: Es dürfen keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sein. Eine Beschränkung auf Kleingarten oder gewerbliche Anwender gibt es nicht.

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