Frage 37023 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
An Biozidprodukte werden besondere Anforderungen gestellt, z. B.:
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Richtige Antworten zu Frage 37023
- A: Biozidprodukte, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird.
- D: Zulassungen für Biozidprodukte können den Anwenderkreis beschränken.
Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 1; VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 m)
Erklärung
Biozide, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futter verwechselt werden können, müssen so verpackt sein, dass das möglichst unwahrscheinlich ist. Außerdem kann die Zulassung den Anwenderkreis beschränken. Doppelverpackung oder blaue Färbung sind keine allgemeinen Pflichten.
Weitere Fragen: Biozid- und Pflanzenschutzrecht
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