Frage 37029 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Angabe muss die Kennzeichnung von Biozidprodukten deutlich lesbar und unverwischbar enthalten?

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Richtige Antworten zu Frage 37029

  • A: Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen und jegliche Anweisungen für Erste Hilfe
  • B: falls ein Merkblatt beigelegt ist, den Satz: „Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen“
  • C: die Art der Formulierung
  • D: die Bezeichnung eines jeden Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 h); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 i); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 e); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 a)

Erklärung

Alle genannten Angaben gehören dazu: mögliche Nebenwirkungen und Erste-Hilfe-Anweisungen, bei Merkblatt der Satz Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen, die Art der Formulierung sowie jeder Wirkstoff mit Konzentration in metrischen Einheiten.

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