Frage 37029 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Angabe muss die Kennzeichnung von Biozidprodukten deutlich lesbar und unverwischbar enthalten?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 37029
- A: Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen und jegliche Anweisungen für Erste Hilfe
- B: falls ein Merkblatt beigelegt ist, den Satz: „Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen“
- C: die Art der Formulierung
- D: die Bezeichnung eines jeden Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten
Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 h); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 i); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 e); VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 a)
Erklärung
Alle genannten Angaben gehören dazu: mögliche Nebenwirkungen und Erste-Hilfe-Anweisungen, bei Merkblatt der Satz Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen, die Art der Formulierung sowie jeder Wirkstoff mit Konzentration in metrischen Einheiten.
Weitere Fragen: Biozid- und Pflanzenschutzrecht
- 37030Wo können Sie sich informieren, ob das zu handelnde Biozidprodukt noch verkehrsfähig ist?
- 37031Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung regelt u. a. die Abgabe von
- 37032In welcher Rechtsvorschrift wird die Selbstbedienung bei der Abgabe bestimmter Biozid-Produkte geregelt?
- 37033Für die Abgabe von zur Verwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassenen Biozid-Produkten bestimmter Produktarten ist die Sachkunde nach § 13 der Biozidrechts-Durchführungsverordnung erforderlich. Für welche Produktarten gilt dies?
- 37034Was regelt die Biozidrechts-Durchführungsverordnung für Biozid-Produkte deren Zulassung eine Verwendung durch die breite Öffentlichkeit nicht gestattet?
- 37035Welche Informations- und Kontrollpflichten hat der Abgebende beim Verkauf von dem Verbot der Selbstbedienung unterliegenden Biozid-Produkte an die breite Öffentlichkeit? Er hat