Frage 37031 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung regelt u. a. die Abgabe von

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Richtige Antworten zu Frage 37031

  • A: Holzschutzmitteln.
  • B: Rodentiziden.

Fundstelle: ChemBiozidDV §10 Abs.2 Nr. 2; ChemBiozidDV §10 Abs. 1 Nr. 2 a)

Erklärung

Die Durchführungsverordnung regelt unter anderem die Abgabe von Holzschutzmitteln und Rodentiziden. Medizinprodukte und Pflanzenschutzmittel gehören nicht dazu, denn dafür gelten andere Vorschriften.

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