Frage 37031 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung regelt u. a. die Abgabe von
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 37031
- A: Holzschutzmitteln.
- B: Rodentiziden.
Fundstelle: ChemBiozidDV §10 Abs.2 Nr. 2; ChemBiozidDV §10 Abs. 1 Nr. 2 a)
Erklärung
Die Durchführungsverordnung regelt unter anderem die Abgabe von Holzschutzmitteln und Rodentiziden. Medizinprodukte und Pflanzenschutzmittel gehören nicht dazu, denn dafür gelten andere Vorschriften.
Weitere Fragen: Biozid- und Pflanzenschutzrecht
- 37032In welcher Rechtsvorschrift wird die Selbstbedienung bei der Abgabe bestimmter Biozid-Produkte geregelt?
- 37033Für die Abgabe von zur Verwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassenen Biozid-Produkten bestimmter Produktarten ist die Sachkunde nach § 13 der Biozidrechts-Durchführungsverordnung erforderlich. Für welche Produktarten gilt dies?
- 37034Was regelt die Biozidrechts-Durchführungsverordnung für Biozid-Produkte deren Zulassung eine Verwendung durch die breite Öffentlichkeit nicht gestattet?
- 37035Welche Informations- und Kontrollpflichten hat der Abgebende beim Verkauf von dem Verbot der Selbstbedienung unterliegenden Biozid-Produkte an die breite Öffentlichkeit? Er hat
- 37036Worüber muss ein Verkäufer einen Kunden unterrichten, wenn er Biozid-Produkte, die für die breite Öffentlichkeit zugelassen sind und dem Verbot der Selbstbedienung nach § 10 der Biozidrechts-Durchführungsverordnung unterliegen, abgibt?
- 37037Wo ist geregelt, dass bestimmte Biozid-Produkte nicht durch Selbstbedienung abgegeben werden dürfen?