Frage 37058 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was gehört zur Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln?
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Richtige Antworten zu Frage 37058
- A: die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels
- B: die Wirkstoffe nach Art und Menge
- C: das Verfallsdatum, sofern begrenzte Haltbarkeit
- D: die Zulassungsnummer
Fundstelle: PflSchG § 31; VO (EU) Nr. 547/2011 Anh. I
Erklärung
Zur Kennzeichnung gehören die Bezeichnung des Mittels, die Wirkstoffe nach Art und Menge, die Zulassungsnummer und das Verfallsdatum, sofern die Haltbarkeit begrenzt ist. Alle vier Angaben stimmen.
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