Frage 37058 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Was gehört zur Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln?

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Richtige Antworten zu Frage 37058

  • A: die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels
  • B: die Wirkstoffe nach Art und Menge
  • C: das Verfallsdatum, sofern begrenzte Haltbarkeit
  • D: die Zulassungsnummer

Fundstelle: PflSchG § 31; VO (EU) Nr. 547/2011 Anh. I

Erklärung

Zur Kennzeichnung gehören die Bezeichnung des Mittels, die Wirkstoffe nach Art und Menge, die Zulassungsnummer und das Verfallsdatum, sofern die Haltbarkeit begrenzt ist. Alle vier Angaben stimmen.

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