Frage 37056 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Dürfen Pflanzenschutzmittel in anderen Behältern als in Originalbehältnissen abgegeben werden?

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Richtige Antwort zu Frage 37056

  • C: nein

Fundstelle: VSG 4.5 § 7 Abs. 5

Erklärung

Nein. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in andere Behälter als die Originalbehältnisse abgegeben werden. Auch dicht verschließbare Gefäße oder eine nachträgliche Beschriftung ändern daran nichts.

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